CHARAKTERISTIK
Yachtcare EPOXY METALL ist ein schnell härtendes Zweikomponenten-System, welches ein breites Einsatzspektrum im Bereich Fertigung, Montage und Reparatur ermöglicht. Es werden Verbindungen unterschiedlicher Materialien gewährleistet. Darüber hinaus optimal geeignet, zum Verkleben und Füllen beschädigter metallischer Bauteile sowie für Spaltreparaturen.
EINSATZGEBIET
Zuverlässige Verklebungen verschiedenster Materialien, sowie Füllen und Spachteln z.B. bei Fehlbohrungen, Kantenbruch, Löchern und Rissen.
Ausgezeichnete Klebekraft an einer Vielzahl von Materialien wie Aluminium, Kupfer, Stahl, Messing, Beton, Holz, Glas, Kunststoff, Keramik, gestrichenem Metall, Graphit, Polyurethan, galvanisierten Metallen, Hartkunststoff, etc.
PRODUKTDATEN
MATERIALDATEN:
Verpackung 32 g Blisterpackung
Farbe Harz Weiß
Farbe Härter Schwarz
Mischungsverhältnis 1 : 1
Viskosität (gemischt) bei 25°C: 20.000 – 25.000 mPa·s
Verarbeitungszeit 20°C ca. 4 - 6 Minuten
Aushärtezeit: ca. 2 - 3 Stunden
Spez. Gewicht 1,3 g/ml
Festkörperanteil 100 % davon 7% Metallanteil
Mindestspalt 0,1 – 0,2 mm
Temperaturbeständigkeit: bis +120 °C
VERARBEITUNG
Die zu verklebenden Oberflächen müssen frei von Staub, Öl, Fett oder anderen Verschmutzungen sein. Ansonsten ist kein optimales Haft-Ergebnis zu erzielen. Vor Anwendung einen kurzen Dosiertest auf einem geeigneten Teststück durchführen. Nach dem Mischen sollte der Klebstoff sofort auf die zu verklebenden Oberflächen aufgetragen werden. Eckverbindungen sollten gestützt werden. Bei einer Klebstoffdicke von 0,1 - 0,2 mm erreicht man die maximale Klebekraft.
VORSICHTSMAßNAHMEN
Hinweise zum Umgang mit den Produkten und zur Entsorgung entnehmen Sie bitte dem gültigen Sicherheitsdatenblatt und den entsprechenden Merkblättern der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie. Die vorstehenden Angaben, insbesondere die Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Normalfall. Wegen der unterschiedlichen Materialien, Untergründen und abweichenden Arbeitsbedingungen kann eine Gewährleistung eines Arbeitsergebnisses oder eine Haftung, aus welchem Rechtsverhältnis auch immer, weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hierbei hat der Anwender nachzuweisen, dass er schriftlich alle Kenntnisse, die zur sachgemäßen und erfolgsversprechenden Beurteilung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zu unserer Kenntnis übermittelt hat. Schutzrechte Dritter sind zu beachten. Im Übrigen gelten unsere jeweiligen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Es gilt das jeweils neueste Technische Merkblatt, das von uns angefordert werden sollte.
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